14.10.2025
Bewilligung eines dauerhaften Sondertatbestands sichert Betrieb neuer Forschungsgebäude
Mit der Bewilligung eines dauerhaften nicht-strategischen Sondertatbestands (Kategorie B2) erhält das Forschungszentrum Borstel, Leibniz Lungenzentrum (FZB) eine wichtige finanzielle Unterstützung zur Sicherung des nachhaltigen Betriebs seiner Forschungsinfrastruktur. Die Entscheidung stellt sicher, dass die zusätzlichen Betriebskosten für die beiden neuen und hochmodernen Forschungsgebäude - dem Leibniz-Respiratorium (LRB) und dem Nationalen Referenzzentrum für Mykobakteriologie (NRZ) - langfristig gedeckt werden können.
Die Errichtung neuer Laborgebäude auf dem Borsteler Campus war dringend erforderlich, da die bisherigen Gebäude die heutigen gesetzlichen Sicherheits- und Technikstandards nicht mehr erfüllten und eine Sanierung weder technisch noch wirtschaftlich möglich war. Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft hatte bereits im Rahmen der Evaluierung 2019 die Notwendigkeit der beiden Neubauten und die Erneuerung der baulichen Infrastruktur ausdrücklich begrüßt. „Dank der neuen Gebäude wurden am FZB optimale Bedingungen für exzellente Forschung zu chronisch entzündlichen und infektiösen Lungenerkrankungen geschaffen,“ erklärt Prof. Ulrich Schaible, Zentrumsdirektor am Forschungszentrum Borstel, Leibniz Lungenzentrum. „Der Betrieb dieser hochspezialisierten Laborgebäude geht jedoch mit einer hohen Mehrbelastung im Bereich der Betriebskosten einher.“
Trotz umfassender Energieeffizienzmaßnahmen, wie Wärmerückgewinnungssystemen und modernster Steuerungstechnik, übersteigen die Betriebskosten der neuen Forschungsgebäude aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen sowie der technischen Komplexität die der Altgebäude erheblich. In der Bund-Länder-Finanzierung sind diese zusätzlichen Betriebskosten jedoch bislang nicht abgedeckt. Aus diesem Grund stellte das FZB Anfang des Jahres den Antrag für einen nicht-strategischen Sondertatbestand. Bei diesen Sondertatbeständen handelt es sich um ein Förderinstrument der Leibniz-Gemeinschaft, das Forschungseinrichtungen gezielt bei dauerhaft anfallenden, nicht durch die reguläre institutionelle Förderung abgedeckten Kosten unterstützt.
„Um den tatsächlichen Finanzierungsbedarf fundiert nachzuweisen, haben wir in einem aufwendigen Verfahren gemeinsam mit erfahrenen TGA-Planern eine detaillierte Kostenkalkulation für den Betrieb der beiden Neubauten erstellt,“ erläutert Jürgen Repp, Leiter der Zentralen Verwaltung am FZB. „Die beantragten zusätzlichen Betriebskosten resultieren aus der gesetzlich vorgeschriebenen Technisierung der Gebäude und fallen im Rahmen ihrer gesamten Nutzungsdauer dauerhaft an.“
Mit der nun erfolgten Bewilligung erhält das FZB die notwendige Planungssicherheit, um den Betrieb seiner hochmodernen Infrastruktur langfristig zu gewährleisten und seine international anerkannte Lungenforschung unter modernsten Sicherheitsbedingungen fortzusetzen. „Diese Bewilligung ists für uns alle am FZB eine tolle Nachricht. Sie gibt uns Spielraum für die Weiterentwicklung des Zentrums,“ betont Ulrich Schaible.
"Die Entscheidung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, Mittel an das FZB zu geben, ist ein gutes Signal. Damit ist der Betrieb der neuen Laborgebäude gesichert und das FZB kann sich ganz auf die Forschung zu entzündlichen und infektiösen Lungenerkrankungen konzentrieren,“ so Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur von Schleswig-Holstein.